Definition
Bestimmter, durch die Arbeitsorganisation festgelegter Teil der betrieblichen Gesamtarbeit, der alle Arbeiten umfasst, die einem Beschäftigten übertragen werden bzw. worden sind. Nach DIN EN ISO 6385:2004 handelt es sich um „eine zur Erfüllung eines vorgesehenen Arbeitsergebnisses erforderliche Aktivität oder Anzahl von Aktivitäten des Arbeitenden/Benutzers“. Arbeitsaufgaben beziehen sich ausdrücklich auf Aufgaben, die vom Menschen auszuführen sind.