Definition
Teile der betrieblichen Gesamtaufgabe sowie von Arbeitsaufgaben, die durch Arbeitsteilung gebildet werden. Kernbausteine aller Unternehmen und der Arbeitsorganisation, durch deren Ausführung der jeweilige Unternehmenszweck erfüllt wird. Sie umfassen spezielle und sehr unterschiedliche Arbeiten, welche z. B. einem Arbeitssystem, einer Person bzw. einer Gruppe oder einem technischen System zur Ausführung übertragen werden. Fallweise werden sie weiter in Teil- oder Unteraufgaben gegliedert oder aus diesen zusammengesetzt und gruppiert. Ihre Ausführung kann sowohl durch Personen (z. B. Montieren) als auch durch selbsttätige Anlagen (z. B. UP-Schweißen) erfolgen. Aufgabenbeschreibung, Aufgabengestaltung, Aufgabenbereich