
Im Sinne der Kostenträgerrechnung alle im Unternehmen anfallenden Kosten, die einem Kostenträger nicht direkt zuzuordnen sind, z. B. Kosten für Heizung, Lüftung, Versicherungen. Sie werden über Gemeinkostenzuschläge verrechnet.
REFA Lexikon.
Im Sinne der Kostenträgerrechnung alle im Unternehmen anfallenden Kosten, die einem Kostenträger nicht direkt zuzuordnen sind, z. B. Kosten für Heizung, Lüftung, Versicherungen. Sie werden über Gemeinkostenzuschläge verrechnet.
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