Definition
Bezeichnung für Unterbrechungen des Arbeitsablaufs innerhalb der Arbeitszeit, verursacht durch Vorgaben, Belastung oder Verhalten. Ruhepausen sind allgemein gesetzlich oder betrieblich nach Dauer und Lage geregelt. Sie zählen nicht zur Arbeitszeit. Geplante und ungeplante Unterbrechungen des Arbeitsablaufs und Erholungspausen zählen dagegen zur Arbeitszeit.