Definition
Eine Form der Aufbauorganisation, bei der die Geschäftsfelder bzw. Organisationseinheiten nach Produkten, Märkten oder Kundengruppen (= Sparten) gegliedert werden. Alle einer Sparte übertragenen Aufgaben sind in eigenständigen, juristisch aber nicht selbständigen Geschäftseinheiten gebündelt, vorrangig funktionsorientiert. Ihre Vorteile werden in der Verantwortung für Wirtschaftlichkeit und Ergebnisse und die hierauf gerichtete, autonome Realisierung der Aufgaben gesehen.