Definition
REFA-Ablaufart, besteht
- für den Arbeitsgegenstand AV in einer Zustands-, Form-, Lage- oder Ortsveränderung
- für die Information IV in einer Zustands- oder Ortsveränderung.
Zusätzliches Verändern besteht
- beim Arbeitsgegenstand AVZ in nicht vorausbestimmbarem Einwirken und Fördern,
- bei Informationen IVZ in Verarbeiten, Erfassen oder Übertragen, sofern deren Vorkommen oder Verlauf nicht vorausbestimmt werden kann.