
Definition
Teil eines Gesamtablaufs, der als Ablaufabschnitt, auch als Aufgabe betrachtet wird, ein festgelegtes Geschehen beschreibt und dessen Beginn und Ende bestimmt sind. Im Arbeitssystem kennzeichnet er die Veränderung des Arbeitsgegenstandes (Form, Eigenschaften, Aussehen, Funktion, Lage), z. B. durch Trennen, Montieren, Lackieren.